Warum nicht einfach den PKV Versicherer wechseln?

  • Für langjährig Privatversicherte macht der Verlust der so genannten Altersrückstellungen, die gerade im Alter für einen moderaten Anstieg der Beiträge sorgen sollen, den Wechsel zu einem anderen Versicherer unattraktiv. Die Altersrückstellungen verbleiben bei einem solchen Wechsel beim „alten Versicherer”: Der „neue Versicherer” muss ohne diese Alterungsrückstellungen die Beiträge kalkulieren, die dann deutlich teurer ausfallen.
  • Daneben führt der „neue Versicherer” nach Antragstellung eine Risikoprüfung durch. Diese führt gerade bei älteren Versicherten nahezu immer zu zusätzlichen Risikozuschlägen oder gar zur Ablehnung des Antrags. Damit wird der Wechsel in einen anderen Vollversicherungstarif eines anderen PKV Versicherers faktisch unmöglich.
  • Mit einem Tarifwechsel nach § 204 VVG hingegen ist die vollständige Anrechnung der angesparten Altersrückstellung gewährleistet und der seit Vertrags­schluss möglicherweise geänderte Gesundheitszustand wirkt nicht verhindernd auf den Tarifwechsel.

Bei welchen PKV Versicherern lohnt der PKV Tarifwechsel?

  • Grundsätzlich gilt: Unabhängig davon bei welcher Versicherungsgesellschaft eine Kranken-Vollversicherung besteht, lohnt sich eine Prüfung, ob ein gleichwertiger, aber günstigerer Tarif innerhalb des eigenen PKV Versicherers vorhanden ist. Gerade wenn der Versicherer in den letzten Jahren die Beiträge im eigenen Tarif stark angehoben hat bestehen große Chancen, dass ein gleichwertiger aber günstigerer bzw. bei­trags­sta­bilerer Tarif verfügbar ist.
  • Die meisten Mandanten der Minerva KundenRechte sind bei den folgenden PKV Versicherern privatversichert:

Wozu brauche ich Hilfe, kann ich das nicht einfach selbst machen?

  • Vielen Versicherern ist das Tarif­wechsel­recht ein Dorn im Auge. Versicherer haben naturgemäß wenig Interesse, die selben Leistungen für weniger Geld zu gewähren. Der Versicherer ist vielmehr Partei mit eigenen Interessen und macht es dem Wechselwilligen außerordentlich schwer. Den PKV Kunden werden auf Anfrage keine sinnvollen Tarife vorgeschlagen. Wenn der PKV Kunde nicht explizit den für ihn sinnvollsten Tarif benennen kann, bekommt er systematisch diesen vom Versicherer nahezu nie genannt.
  • Und selbst wenn der PKV Kunde mit der notwendigen Sachkenntnis auf seiner Seite den richtigen Tarif benennen kann, in den er wechseln will, ist er noch lange nicht am Ziel. Denn der Versicherer erzeugt durch vorgefärbte Informationen so große Verunsicherung beim Privat­versicherten, dass dieser zu keiner Entscheidung mehr in der Lage ist. Ganz abgesehen davon, dass durch Versäumnisse und mangelnde Sachkenntnis sehr oft Fehler auf Seiten der Versicherer regelmäßig zu Lasten des PKV Kunden gehen. Versäumnisse und Fehler bei der Vertragsumstellung im Rahmen eines Tarifwechsels bedeuten aber dauerhafte Nachteile für den Privatversicherten.
  • Damit der PKV Kunde auf Augenhöhe von seinem Versicherer sein Recht einfordern kann, bietet die Minerva KundenRechte ihren professionellen Tarifwechsel-Service an.

Warum ist spezielles aktuarielles Know-how für einen PKV Tarif­wechsel ausschlag­gebend?

  • Der Tarifwechsel-Service der Minerva KundenRechte hat zum Ziel, in den zum bestehenden Tarif bestmöglichen, sprich: gleichwertigen oder besseren und nachhaltig günstigsten Alternativtarif innerhalb des eigenen Versicherers zu wechseln. Diesen Tarif festzulegen ist keine einfache Aufgabe und ist nur mit fundiertem aktuariellem Know-how zielführend zu bewerkstelligen.
  • Neben einer größtmöglichen Ersparnis in der aktuellen Situation des Mandanten, ist der von uns empfohlene Tarifwechsel auch immer zugleich nachhaltig: Jeder von uns empfohlene Tarifwechsel führt in einen Tarif, in dem der Versicherer wirksame Anreize für das Ansammeln gesünderer Kunden geschaffen hat, so dass sich ein günstigerer Beitrag ausprägen konnte und nach aktuarieller Voraussicht auch zukünftig noch verstärkt ausprägen wird.
  • Ohne aktuarielles Know-how, d.h. ohne fundierte Kenntnisse zu den Rechnungsgrundlagen der PKV Tarife (Rechnungszins, Ausscheideordnung, Leistungsprofil, etc.) und deren Wirkungsweisen ist eine zielführende Tarifauswahl nicht möglich und muss immer Zufallsprodukt oder Stückwerk bleiben.